Teilnahmebedingungen MURJAHN ZUKUNFTSPREIS

I. Auslobung / Durchführung

Der MURJAN ZUKUNFTSPREIS wird durch die CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH, Roßdörfer Str. 50, 64372 Ober-Ramstadt, Deutschland (im Folgenden „CAPAROL“ genannt), einem Tochterunternehmen der DAW SE ausgelobt und durchgeführt.

II. Teilnahmeberechtigung

1. Teilnahmeberechtigt sind:

  • Auszubildende, Beschäftigte oder Inhaber*innen eines Betriebes des Maler- und Lackiererhandwerks oder des Stuckateurhandwerks mit Firmensitz in Deutschland, die in der Handwerksrolle eingetragen sind;
  • Lehrende und Lernende an Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen des Maler- und Lackiererhandwerks bzw. des Stuckateurhandwerks;
  • sowie Personen, die in Institutionen des Bereichs Maler- und Lackiererhandwerks bzw. des Stuckateurhandwerks tätig sind.

2. Die Bewerbung ist nur möglich mit Projekten, Konzepten und Arbeiten, die die bewerbende Person selbst (ggf. mit den im Rahmen der Bewerbung genannten, weiteren Projektteilnehmenden ) erstellt bzw. umgesetzt hat oder mit Idee(n), die die bewerbende Person selbst (ggf. mit den im Rahmen der Bewerbung genannten, weiteren Projektteilnehmenden) verfasst hat.

3. Bei eingereichten praktischen Arbeiten muss die Ausführung dieser mit einem wesentlichen Anteil von Produkten aus dem Sortiment von CAPAROL erfolgt sein.

III. Ablauf / Preisvergabe

1. Eine Teilnahme ist nur bis zu dem auf der Website www.murjahn-zukunftspreis ausgelobten Einreichungsschluss möglich.

2. Die Preisträger*innen der einzelnen Kategorien werden durch eine unabhängige Jury, deren Mitglieder dem Maler-, Lackierer- und Stuckateurhandwerk in besonderem Maße verbunden sind, unter allen ordnungsgemäßen, den jeweiligen Teilnahmekriterien entsprechenden Bewerbungen ermittelt. Dabei können in einer Kategorie auch mehrere Preisträger*innen gekürt werden.

3. Für den MURJAHN ZUKUNFTSPREIS 2023 ist ein Gesamtpreisgeld in Höhe von 50.000 € durch den Stifter ausgelobt. Die Jury legt im Rahmen der Preisvergabe fest, ob und in welcher Höhe ein(e) Preisträger*in ein Preisgeld erhält.

4. Ermittelte Preisträger*innen werden von CAPAROL an die im Rahmen der Bewerbung angegebenen Kontaktdaten über die Preisvergabe an sie informiert.

IV. Einräumung von Rechten / Freiheit von Rechten Dritter

1. Mit dem Absenden einer Bewerbung räumt die teilnehmende Person CAPAROL und der DAW SE ein unentgeltliches und nicht-exklusives Recht ein, die im Rahmen der Bewerbung erfolgten Angaben (u.a. Namen der beteiligten Personen und Projekttitel) und eingereichten Unterlagen (u.a. Bilder, Projektbeschreibungen, Detailzeichnungen, Pläne etc.) im Zusammenhang mit der Durchführung und ggf. der Berichterstattung über den MURJAHN ZUKUNFTSPREIS in allen Medien, insbesondere

  • im Internet, namentlich auf den Webseiten, den Social Media-Präsenzen (z.B. Facebook, Twitter und Instagram) und den sonstigen Portalpräsenzen (z.B. YouTube);
  • in Printmedien oder elektronischen Medien 

und bei der Preisverleihung zu nutzen, zu verbreiteten und zu veröffentlichen sowie zu diesem Zwecke auch abzuspeichern.

2. Jede teilnehmende Person sichert zu, dass keine der Bewerbung und der vorgenannten Rechtseinräumung zur Nutzung / Veröffentlichung entgegenstehende Bindungen / Rechte (Dritter) bestehen, insbesondere dass etwaige Auftraggeber*innen und / oder beteiligte Architekt*innen des Projektes sowie Urheber*innen der eingereichten Unterlagen auch mit der Bewerbung und der etwaigen Veröffentlichung einverstanden sind. Teilnehmende Personen stellen diesbezüglich CAPAROL / DAW SE von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellungspflicht umfasst die erforderlichen, angemessenen Aufwendungen, die CAPAROL / DAW SE aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten erwachsen, sowie etwaige Ansprüche des Dritten gegen CAPAROL / DAW SE aus Gesetz. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass CAPAROL die jeweils betroffene teilnehmende Person in Textform (ausreichend per E-Mail an die im Rahmen der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse) benachrichtigt, falls derartige Ansprüche Dritter geltend gemacht werden und die Abwehrmaßnahmen und / oder Vergleichsverhandlungen in Abstimmung mit der jeweils betroffenen, teilnehmenden Person erfolgen, so dass diese Person insbesondere die Möglichkeit hat, die Ansprüche Dritter im Rahmen der Inanspruchnahme abzuwehren und / oder Einfluss auf das (gerichtliche oder außergerichtliche) Abwehrverfahren zu nehmen.

3. Etwaig physisch eingereichten Unterlagen verbleiben bei CAPAROL bzw. werden ggf. durch CAPAROL nach Abschluss der Preisverleihung entsorgt. Auf besonderen Wunsch können physisch eingereichte Anlagen und Muster zurückgeschickt werden.

V. Sonstiges

1. CAPAROL übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Funktionalität der Website www.murjahn-zukunftspreis.de .

2. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

4. Alle Teilnehmenden erkennen mit ihrer Teilnahme diese Teilnahmebedingungen an.

Stand: Juni 2023, CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH, handelnd im Namen und für Rechnung der DAW SE